Wichtige Info's
Beschlüsse
der Mitgliederversammlung vom 26.07.2025
1. Satzung $5 Pflichten der Mitglieder
Abs. (6) Mahngebühr je Mahnung 10,00 €
Satzung § 6 Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen
Abs. (2) die Höhe des jährlichen Beitrages je Mitglied 12,00 €
Abs. (3) die Höhe der jährlichen Umlage je Garten 60,00 €
Abs. (4) die Höhe des jährlichen Beitrages für den Reparatur-Fond Jahr 2024 für E-Anlage im Spartenheim je Garten 40,00 €