Nutze ich meinen Garten richtig?
So wird die kleingärtnerische Nutzung berechnet:
- Beetflächen: ein- und mehrjährige Gemüsepflanzen und Feldfrüchte, Kräuter und Erdbeeren sowie Sommerblumen (mindestens 10 % der Gartenfläche, flächenmäßig überwiegend als Gemüsebeete zu gestalten, können teilweise oder ganz in Form von Hochbeeten angelegt sein - insbesondere in Abhängigkeit von der Bodenqualität und der Schadstoffbelastung)
- Obstbäume/Beerensträucher: Obstbäume, Beerensträucher, Rankgewächse sowie Nutzpflanzen für die Tierwelt; Ansatz pro Obstbaum: 10 m², pro Säulen- oder Spindelbaum: 5 m², pro Beerenstrauch: 2 m²
- Klettergehölze: Kletterpflanzen, wie z.B. Weinrebe, Kiwi, Brombeere werden der gärtnerischen Nutzung zugerechnet. Diese Kletterpflanzen können - wie auch Spalierobst - unterschiedlich kultiviert werden, so können sie entlang der Laube, entlang einem spalierartigen Rankgerüst oder über ein Rankgerüst (z.B. Pergola) gezogen werden. Die Traufflächen von Klettergehölzen schwanken somit aufgrund der Kulturmethode erheblich. Für eine gerechte und einheitliche Bewertung ist neben der Trauffläche die Ansichtsfläche zu berücksichtigen. Um für über Pergolen gezogenes Kletterobst nicht übergroße Nutzflächen zu erhalten, ist die Summe aus Ansichtsfläche und Trauffläche zu bereinigen. Dies bedeutet, dass die Flächensumme mit einem Faktor zwischen 0.75 bis 0,33 multipliziert wird.
- zusätzliche kleingärtnerische Sonderflächen: Gewächshäuser: max. 7m², Frühbeete, Kompostanlagen: max. 3m²
Rechtlicher Hintergrund:
„Im Rahmen der kleingärtnerischen Nutzung ist die angepachtete Gartenfläche sowohl für den Obst- und Gemüseanbau als auch für die sonstige gärtnerische Nutzung in all ihrer Vielfalt und zur Erholung zu nutzen“ (BKleingG). Kriterien der nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung als Teil kleingärtnerischer Nutzung im Sinne des Unterpachtvertrages sind Beetflächen, Obstbäume/Beerensträucher sowie Flächen, die ausschließlich der Unterstützung dieser Bereiche dienen. Dabei muss der Obst- und Gemüseanbau als Abgrenzung zu anderen Gartenformen dem Kleingarten das Gepräge geben und mindestens ein Drittel der Gartenfläche betragen. Die kleingärtnerische Nutzung sollte vom Gang aus zu sehen sein, insbesondere Gemüsebeete. Wildpflanzen sind zu erhalten und der Arten- und Biotopschutz ist zu fördern, sofern dadurch die kleingärtnerische Nutzung nicht gestört wird.